Steuern

Vermietung über Airbnb nicht immer steuerpflichtig

Vermietung über Airbnb nicht immer steuerpflichtig

Wird eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb oder ein ähnliches Portal (unter)vermietet, ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt hiervon erfährt. Aber nicht immer sind die Mieteinnahmen zu versteuern. Denn nach R 21.2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) kann aus Vereinfachungsgründen auf die Besteuerung der durch die Vermietung erzielten Einnahmen verzichtet werden.
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Recht

Auskunftspflicht von airbnb und Konsorten

Auskunftspflicht von airbnb und Konsorten

Die deutsche Finanzverwaltung richtete im Jahr 2018 ein Auskunftsersuchen an die Republik Irland, in der das weltgrößte Portal zur Vermittlung von Unterkünften „airbnb“ seinen Europa-Sitz hat. Mit dem Ersuchen sollte die Herausgabe von Daten der auf dieser Plattform registrierten und in Deutschland aktiven Vermieter erreicht werden, da diese der Steuerpflicht unterfallen können.
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