Steuern

Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke ermäßigt zu besteuern

Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke ermäßigt zu besteuern

Kapitalabfindungen, die berufsständische Versorgungswerke ihren Versicherten auszahlen, sind seit 2005 steuerpflichtig. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes unterliegen solche Geldzuflüsse der Besteuerung.
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