Steuern

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Wer Steuern hinterzogen hat, kann sich selbst anzeigen und dadurch einer Strafe entgehen. Doch für die Selbstanzeige ist es manchmal schon zu spät. Das ist beispielsweise nach dem Erscheinen eines Amtsträgers der Fall, bei Einleitung eines Steuerstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder bei Tatentdeckung.
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Steuern

Durchschnittlich zweimal in Leben wird ein Unternehmer mit einer Betriebsprüfung konfrontiert

Durchschnittlich zweimal in Leben wird ein Unternehmer mit einer Betriebsprüfung konfrontiert

Mit einer Betriebsprüfung wird ein Unternehmer in seiner aktiven Zeit durchschnittlich zweimal konfrontiert. Dabei wird die "black box Gewinnermittlung" vom Finanzamt geöffnet. Die Betriebsprüfung röntgt den Betrieb bis ins Kleinste. Behörden haben es geldmangelbedingt an sich, dass sie hinter den technischen Möglichkeiten hinterher laufen.
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