Steuern

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Wer Steuern hinterzogen hat, kann sich selbst anzeigen und dadurch einer Strafe entgehen. Doch für die Selbstanzeige ist es manchmal schon zu spät. Das ist beispielsweise nach dem Erscheinen eines Amtsträgers der Fall, bei Einleitung eines Steuerstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder bei Tatentdeckung.
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