Recht

Filesharing - Eltern haften nur ausnahmsweise

Filesharing - Eltern haften nur ausnahmsweise

Gute Nachrichten für besorgte Eltern von Computerkids: Sie müssen nicht zahlen, wenn die Kinder – etwa durch illegalen Tausch von Dateien mit geschützter Musik („Filesharing") –gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Immer öfter versenden dubiose Anwälte vorformulierte Unterlassungserklärungen und verlangen im Rahmen einer Abmahnung Gebühren in teilweise vierstelliger Höhe.
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