Recht

Düsseldorfer Unterhaltstabelle wird angepasst

Düsseldorfer Unterhaltstabelle wird angepasst

Zum 01.01.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. In der vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen Tabelle werden - in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages - die Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
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Höherer Selbstbehalt bei Düsseldorfer Tabelle

Höherer Selbstbehalt bei Düsseldorfer Tabelle

In der "Düsseldorfer Tabelle" werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages Regelsätze für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte festgelegt. Zum 1.1.2015 wurde der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht.
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