Steuern

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Kosten für im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführte Betriebsveranstaltungen dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 € inklusive Umsatzsteuer betragen. Kosten für Aufwendungen von teilnehmenden Angehörigen der Arbeitnehmer sind diesen zuzurechnen. Außerdem dürfen maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
Mehr Informationen

Steuern

Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Betriebliche Veranstaltungen führen häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, insbesondere wenn es um Betriebsausflüge oder die alljährlichen Kosten der Weihnachtsfeier geht. Nach den Lohnsteuerrichtlinien sind die Zuwendungen beim Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn zu erfassen, falls der Bruttoaufwand geringer als 110 € je Teilnehmer ist.
Mehr Informationen