Steuern

Handwerkerkosten und Putzfrau steuerlich geltend machen

Handwerkerkosten und Putzfrau steuerlich geltend machen

Kosten für einen Handwerker oder die Putzhilfe können in der Einkommensteuererklärung steuermindernd deklariert werden. Damit lässt sich die Steuerlast drücken. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Vieles ist streitig. In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministers legt dieser seine Sicht der Dinge dar und bemüht sich um Klärung.
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Steuern

Reparatur Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Reparatur Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt § 35 a EStG bei der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Von den Kosten werden 20 % anerkannt, höchstens aber 1.200 € jährlich.
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