Steuern

Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbetrag

Unternehmen können für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag bilden, der bis zu 40 Prozent der künftigen Anschaffungskosten beträgt. Voraussetzung ist dafür unter anderem, dass das anzuschaffende Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, ausschließlich betrieblich genutzt wird.
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