Recht

Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018 auf 4,2 Prozent

Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018 auf 4,2 Prozent

Ab dem Jahr 2018 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung von 4,8 % auf 4,2 %. Der Künstlersozialabgabesatz sinkt damit im zweiten Jahr hintereinander und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 %).
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