Steuern

Vorsteuerkürzung bei nichtunternehmerischen Ehegatten

Vorsteuerkürzung bei nichtunternehmerischen Ehegatten

Einem Unternehmer steht nur der hälftige Vorsteuerabzug zu, wenn die Leistung auch gegenüber seiner Ehegattin erbracht wird, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Urt. v. 13.12.2013, Az. 1 K 2947/11 U). Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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