Steuern

Kein Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Ehegatten

Kein Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Ehegatten

Seit dem Jahr 2009 ist auf private Kapitalerträge Abgeltungsteuer zu entrichten. Der für gutverdienende Steuerpflichtige attraktive Steuersatz von nur 25 % ist häufig Anlass für Steuergestaltungen, um die mitunter wesentlich höhere tarifliche Steuer bei den sonstigen Einkunftsarten zu umschiffen.
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