Recht

Urlauber kann Reisevertrag nur nach angemessener Frist zur Mängelbeseitigung kündigen

Urlauber kann Reisevertrag nur nach angemessener Frist zur Mängelbeseitigung kündigen

Ein Urlauber buchte bei einem Reiseunternehmen für den Monat August 2009 ein Ferienhaus in Ligurien zum Preis von 1.183 Euro. 100 Euro zahlte er als Kaution. Er reiste mit dem Auto an. Nach 12 Stunden Fahrtzeit erreichte er um 16 Uhr das Ferienhaus und fand dieses schmutzig vor, insbesondere die Matratzen waren nicht sauber.
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