Wirtschaft

Frist für Coronahilfe-Schlussabrechnungen bis zum 31.08.2023 verlängert

Frist für Coronahilfe-Schlussabrechnungen bis zum 31.08.2023 verlängert

Corona-Hilfen wurden seit 2020 in der Regel auf Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt. Dies macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.
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