Steuern

Selbst getragene Arztrechnungen bei Privatversicherten nicht abzugsfähig

Selbst getragene Arztrechnungen bei Privatversicherten nicht abzugsfähig

Wer privat krankenversichert ist und die Kosten einer Behandlung selbst trägt, um sich die Beitragsrückerstattung seiner privaten Krankenversicherung wegen Nichtinanspruchnahme von Leistungen zu sichern, kann diese Kosten nicht im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. So jedenfalls das Finanzgericht Brandenburg in seinem Urteil vom 19.04.2017.
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