Steuern

Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung unbegrenzt abzugsfähig

Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung unbegrenzt abzugsfähig

Kosten für eine beruflich erforderliche zweite Wohnung am Beschäftigungsort sind nur bis zur Höhe von monatlich 1.000 € steuerlich abzugsfähig. Eine Ausnahme bilden die Kosten für die Wohnungseinrichtung, so jedenfalls das Finanzgericht Düsseldorf.
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