Recht

Halbteilungsgrundsatz bei Lebensversicherungen

Halbteilungsgrundsatz bei Lebensversicherungen

Lebensversicherer müssen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, wenigstens die Hälfte des Kapitals zurückzahlen. Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) befunden, dass Lebensversicherungsunternehmen ihren Kunden zu wenig Geld auszahlen, wenn diese ihren Vertrag nicht durchhalten. Das gilt jedenfalls für Verträge, die bis Ende 2007 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt wurden.
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