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Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe können beantragt werden

Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe können beantragt werden

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige verlängert. Bis zum 30.09.2021 gibt es die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus mit den bisherigen Förderbedingungen.
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