Steuern

Aufwendungen für eine Feier abzugsfähig

Ausgaben für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof („BFH“) hat befunden  (Az: VI-R-46/14), dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können. Nach Auffassung des BFH kann der als Werbungskosten abziehbare Betrag im Falle einer Feier aus beruflichem und privatem Anlass anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen oder privaten Umfeld des Steuerpflichtigen abgegrenzt werden, wenn die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist.

Aufwendungen für eine Feier abzugsfähig

Hiervon kann insbesondere dann auszugehen sein, wenn nicht nur ausgesuchte Gäste aus dem beruflichen Umfeld eingeladen werden, sondern die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (zum Beispiel alle Auszubildenden, alle Zugehörigen einer bestimmten Abteilung) ausgesprochen werden.


 


30.12.2015
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