Steuern

Aufwendungen für eine Feier abzugsfähig

Aufwendungen für eine Feier abzugsfähig

Ausgaben für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat befunden (Az: VI-R-46/14), dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sind.
Mehr Informationen

Recht

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich oder betrieblich veranlasst sind, blieben bisher in voller Höhe steuerlich unberücksichtigt. Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofes ist bei Reisekosten nunmehr der anteilige Abzug statthaft, wenn der beruflich veranlasste Teil der Reise nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Mehr Informationen