Steuern

Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse umfasst nicht die Aufwendungen für die Vermittlung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses. Dies stellt das Finanzgericht Köln klar (Urt. vom 21.10.2015, Az.: 3 K 2253/13). Die Klägerin hatte einer Agentur den Auftrag erteilt, ihr eine Haushaltshilfe zu vermitteln, die ihre Wohnung reinigen sollte. Neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 25 € hatte die Klägerin einen monatlichen "Abo-Betrag" in Höhe von 17 € an die Agentur zu entrichten. Der vermittelten Haushaltshilfe zahlte die Klägerin 780 € Arbeitslohn. Weitere 112 € zahlte sie an die Minijob-Zentrale. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin neben dem Arbeitslohn und den Zahlungen an die Minijob-Zentrale auch die an die Vermittlungsagentur geleisteten Zahlungen geltend und begehrte die Steuerermäßigung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses im Privathaushalt. Das Finanzamt gewährte eine Steuerermäßigung nur für die Leistungen an die Haushaltshilfe und die Minijob-Zentrale. Die Zahlungen der Klägerin an die Agentur berücksichtigte es nicht. Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht ab.

Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Das Finanzamt habe es zu Recht abgelehnt, für die Zahlungen an die Agentur eine Steuerermäßigung zu gewähren. In Betracht käme allein die Steuerermäßigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen. Für die hier zu beurteilenden Aufwendungen seien aber die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Zahlungen an die Agentur seien keine Aufwendungen "für" ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis. Ein solches bestehe nur zwischen der Klägerin und der Haushaltshilfe. Das Entgelt für die Vermittlung erfülle die Voraussetzungen nicht. Denn damit sei ausschließlich das Entgelt gemeint, das an diejenige Person gezahlt wird, die in dem privaten Haushalt tätig wird. Hierzu gehöre die Agentur nicht.

29.10.2016
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