Steuern

Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse umfasst nicht die Aufwendungen für die Vermittlung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses. Dies stellt das Finanzgericht Köln klar (Urt. vom 21.10.2015, Az.: 3 K 2253/13). Die Klägerin hatte einer Agentur den Auftrag erteilt, ihr eine Haushaltshilfe zu vermitteln, die ihre Wohnung reinigen sollte.
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