Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Im Jahr 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 (sogenannter „Hauptfeststellungszeitpunkt“). Ob die Eigentümer selbst an die Erklärung denken müssen oder vom Finanzamt zur Einreichung von Unterlagen und Daten aufgefordert werden und wie die Übermittlung genau vonstatten gehen soll, ist bisher nicht bekannt.

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Hierzu ist mit einer Verwaltungsanweisung im Laufe des Jahres zu rechnen.


28.12.2021
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