Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Unterhaltsleistungen – Neben dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag. Von den Unterhaltsleistungen an bedürftige Kinder oder Eltern können 9.984 € steuermindernd geltend gemacht werden.
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Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben. Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
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Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Im Jahr 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 (sogenannter „Hauptfeststellungszeitpunkt“).
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Steuererleichterungen 2022

Steuererleichterungen 2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgelegt, der am 16.03.2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung.
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