Steuern

Kleinunternehmerregelung

Insbesondere Existenzgründer stellen sich oft die Frage, ob es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) anzuwenden. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Vor- und Nachteile kennen. Selbstständige, die im vergangenen Jahr Umsätze von nicht mehr als 22.000 € erzielt haben und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erzielen werden, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Die Rechnungen eines Kleinunternehmers weisen sonach immer Netto-Beträge aus. Andererseits erhalten Kleinunternehmer aber auch keine Rückerstattung der Umsatzsteuer für Einkäufe mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im Gründungsjahr müssen Unternehmer ihren voraussichtlichen Umsatz für das gesamte Jahr schätzen. Übersteigt der prognostizierte Umsatz nicht die Grenze von 22.000 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung:
1. Auf der Rechnung muss nur der Nettobetrag ausgewiesen werden,
2. Der Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer entfällt,
3. Es entsteht kaum bürokratischer Aufwand,
4. Endverbrauchern können niedrigere Preise angeboten werden, da die Umsatzsteuer nicht hinzuzurechnen ist.
Die Nachteile:
1. Der Vorsteuerabzug entfällt, erworbenes Material und zu bezahlende   Betriebsausgaben werden damit teurer,
2. Erfordernis der jährlichen Überprüfung, ob man noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Kleinunternehmerregelung

Der größte Vorteil liegt darin, dass keine monatlichen  Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen, die normalerweise einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. Finanziell sehr nachteilig kann es jedoch sein, wenn man bei hohen Anfangsinvestitionen die selbst gezahlte Umsatzsteuer (sogenannte „Vorsteuer“) nicht vom Finanzamt erstattet bekommt. Sobald Selbstständige ihre freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Neben zahlreichen Angaben zum Unternehmen wird auch nach den prognostizierten Umsätzen für das erste und kommende Geschäftsjahr gefragt. Die Angaben hierzu entscheiden darüber, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann oder nicht. Werden die Umsatzgrenzen überschritten, ist zwingend Umsatzsteuer auf die Umsätze zu erheben. Die Kleinunternehmerregelung ist dann passé.

14.07.2022
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