Steuern

Kleinunternehmerregelung nicht immer vorteilhaft

Kleinunternehmerregelung nicht immer vorteilhaft

Blieb der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr unter 17.500 € und wird der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein als 50.000 €, besteht keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer. Der Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Damit können Wettbewerbsvorteile einhergehen.
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Was bei der Erstellung einer Kleinbetragsrechnung zu beachten ist

Was bei der Erstellung einer Kleinbetragsrechnung zu beachten ist

Unternehmer sind zur Erstellung einer Rechnung verpflichtet, was häufig mit einem enormen Bürokratieaufwand einhergeht, insbesondere bei Massengeschäften. Aber auch für Kleinunternehmer, die in erster Linie Bargeschäfte abwickeln, ist die Rechnungserstellung eine zusätzliche Belastung.
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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung

Insbesondere Existenzgründer stellen sich oft die Frage, ob es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) anzuwenden. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Vor- und Nachteile kennen.
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