Steuern

Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmer durch beide Ehegatten

Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmer durch beide Ehegatten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat befunden, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer gemeinsamen Nutzung durch die Ehegatten jedem Ehegatten nur anteilig zusteht. In dem zu beurteilenden Sachverhalt nutzte ein Ehepaar gemeinsam einen größeren Raum ihres Hauses für berufliche Zwecke.
Mehr Informationen

Steuern

Ewiger Zankapfel häusliches Arbeitszimmer

Ewiger Zankapfel häusliches Arbeitszimmer

Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, oder können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Diese Frage ist umstritten.
Mehr Informationen

Steuern

Arbeitszimmer bei Ehegatten

Arbeitszimmer bei Ehegatten

Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 € jeweils nur zur Hälfte geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urt. vom 15.03.2016, Az.: 11 K 2425/13 E,G). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Mehr Informationen

Recht

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich oder betrieblich veranlasst sind, blieben bisher in voller Höhe steuerlich unberücksichtigt. Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofes ist bei Reisekosten nunmehr der anteilige Abzug statthaft, wenn der beruflich veranlasste Teil der Reise nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Mehr Informationen