Steuern

Gelangensbestätigung bei Auslandslieferungen erforderlich

Gelangensbestätigung bei Auslandslieferungen erforderlich

In Deutschland fällt keine Umsatzsteuer an, wenn ein deutscher Unternehmer eine Ware an einen ausländischen Unternehmer in einem anderen EU-Land liefert oder versendet. Allerdings hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Ware auch tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Seit dem 1. Oktober 2013 gelten dafür strenge Nachweisregeln.
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