Steuern

Betrieblicher Fuhrpark und Privatnutzung

Betrieblicher Fuhrpark und Privatnutzung

Gehören mehrere Fahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, musste in der Vergangenheit der pauschale Nutzungswert in Höhe von monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (sog. „1-%-Regel“) für jedes Auto angesetzt werden, das der Betriebsinhaber oder seine Familienangehörigen für Privatfahrten nutzte.
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