Steuern

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben einem Hauptwohnsitz am privaten Wohnort noch einen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort unterhält. Die Kosten für die Zweitwohnung kann er dann grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
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Doppelte Haushaltsführung auch innerhalb der Stadtgrenzen möglich

Doppelte Haushaltsführung auch innerhalb der Stadtgrenzen möglich

Eine doppelte Haushaltsführung ist grundsätzlich auch innerhalb einer großflächigen politischen Gemeinde möglich, weil der Ort des eigenen Hausstandes nicht identisch mit der politischen Gemeinde ist. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar. In dem zu beurteilenden Sachverhalt versagte das Gericht allerdings die steuerliche Anerkennung eines zusätzlichen Haushalts.
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Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung unbegrenzt abzugsfähig

Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung unbegrenzt abzugsfähig

Kosten für eine beruflich erforderliche zweite Wohnung am Beschäftigungsort sind nur bis zur Höhe von monatlich 1.000 € steuerlich abzugsfähig. Eine Ausnahme bilden die Kosten für die Wohnungseinrichtung, so jedenfalls das Finanzgericht Düsseldorf.
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