Steuern

Kinderbetreuungskosten nicht bar bezahlen!

Kinderbetreuungskosten nicht bar bezahlen!

Kosten für die Kinderbetreuung sind steuerlich abzugsfähig. Sie werden aber nur dann berücksichtigt, wenn die Zahlung nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurde. Das gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist.
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Recht

Höherer Mindestlohn ab 2017

Höherer Mindestlohn ab 2017

Arbeitnehmer mit Anspruch auf den Mindestlohn haben seit dem 1. Januar 2017 Anspruch auf zusätzliche 34 Cent pro Stunde. Arbeitgeber müssen dies bereits ab der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr beachten, andernfalls drohen Sanktionen. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2017 je Zeitstunde von 8,50 € auf 8,84 € brutto erhöht.
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