Recht

Lebensversicherungen - Rückkaufswerte werden neu berechnet

Lebensversicherungen - Rückkaufswerte werden neu berechnet

Der Rückkaufswert der Kapitallebens- und/oder privaten Rentenversicherungen wurde zu niedrig berechnet. Das haben bereits viele Versicherungsnehmer geahnt, aber nun wurde es richterlich festgestellt. Dabei hat das Landgericht Hamburg in seiner am 20. November 2009 verkündeten Entscheidung nur an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeknüpft.
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Recht

Halbteilungsgrundsatz bei Lebensversicherungen

Halbteilungsgrundsatz bei Lebensversicherungen

Lebensversicherer müssen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, wenigstens die Hälfte des Kapitals zurückzahlen. Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) befunden, dass Lebensversicherungsunternehmen ihren Kunden zu wenig Geld auszahlen, wenn diese ihren Vertrag nicht durchhalten. Das gilt jedenfalls für Verträge, die bis Ende 2007 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt wurden.
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