Steuern

Kleinunternehmerregelung nicht immer vorteilhaft

Kleinunternehmerregelung nicht immer vorteilhaft

Blieb der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr unter 17.500 € und wird der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein als 50.000 €, besteht keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer. Der Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Damit können Wettbewerbsvorteile einhergehen.
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