Steuern

Medikamente nur bei ärztlicher Verordnung steuerlich abzugsfähig

Medikamente nur bei ärztlicher Verordnung steuerlich abzugsfähig

Medikamente für die Hausapotheke können ohne ärztliche Verordnung nicht als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. So jedenfalls befand das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 08.07.2013 (Az.: 5 K 2157/12). Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde nicht angestrengt.
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