Steuern

Steueränderungen 2020 für Selbstständige und Arbeitgeber

Steueränderungen 2020 für Selbstständige und Arbeitgeber

Anhebung der Kleinunternehmergrenze - Ab dem 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben: Die Kleinunternehmer-Regelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überstiegen hat – bisher liegt die Grenze bei 17.500 Euro.
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Steueränderungen 2020 für Kapitalanleger

Steueränderungen 2020 für Kapitalanleger

Strengere Geldwäschevorschriften - Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Makler und Notare sind künftig bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche verpflichtet.
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Steueränderungen 2020 für Familien

Steueränderungen 2020 für Familien

Mehr Geld für Eltern - Das Kindergeld steigt nicht, aber die Kinderfreibeträge fallen ab 2020 mit insgesamt 7.812 Euro etwas höher aus, da der sächliche Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 2.586 Euro pro Kind und Elternteil angehoben wird (zusammen also 5.172 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird nicht erhöht.
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Allgemeine Steueränderungen 2020

Allgemeine Steueränderungen 2020

Grundfreibetrag wird erhöht - Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2020 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro). Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 % angehoben. Das entspricht der (geschätzten) Inflationsrate des Jahres 2019.
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Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steuertarif - Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 € auf 9.984 €. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben. Die Verschiebung der Eckwerte des Einkommen-steuertarifs ist eine regelmäßig durchgeführte Maßnahme, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern.
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Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Unterhaltsleistungen – Neben dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag. Von den Unterhaltsleistungen an bedürftige Kinder oder Eltern können 9.984 € steuermindernd geltend gemacht werden.
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Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben. Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
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Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Umsatzsteuer Gastronomie - Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen. Minijobber - Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2022 (9,82 €) wirkt sich auch auf die maximal mögliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten aus.
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