Recht

Lebensversicherungen - Rückkaufswerte werden neu berechnet

Lebensversicherungen - Rückkaufswerte werden neu berechnet

Der Rückkaufswert der Kapitallebens- und/oder privaten Rentenversicherungen wurde zu niedrig berechnet. Das haben bereits viele Versicherungsnehmer geahnt, aber nun wurde es richterlich festgestellt. Dabei hat das Landgericht Hamburg in seiner am 20. November 2009 verkündeten Entscheidung nur an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeknüpft.
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