Recht

Zu den Mindestangaben im Impressum einer Website

Zu den Mindestangaben im Impressum einer Website

Verkaufsplattformen im Internet sind häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Das Interesse des Verbraucherschutzes an größtmöglicher Transparenz trifft auf die Interessen der gewerblichen Anbieter, denen all zu viel Offenheit nicht immer in den Kram passt. Was ein gewerblicher Verkäufer im Impressum seiner Website aufzulisten hat, konkretisierte das Landgericht Bamberg.
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Recht

Impressumpflicht auch bei XING-Profilen

Impressumpflicht auch bei XING-Profilen

Das Landgericht München hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens deutlich gemacht, dass ein fehlendes Impressum im XING-Profil einen Wettbewerbsverstoß darstellt (Landgericht München I, Urteil vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14). In dem zu beurteilenden Rechtsstreit waren beide Parteien Rechtsanwälte.
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