Steuern

Betrieblicher Fuhrpark und Privatnutzung

Betrieblicher Fuhrpark und Privatnutzung

Gehören mehrere Fahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, musste in der Vergangenheit der pauschale Nutzungswert in Höhe von monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (sog. „1-%-Regel“) für jedes Auto angesetzt werden, das der Betriebsinhaber oder seine Familienangehörigen für Privatfahrten nutzte.
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Höhe des Privatanteils beim Firmenwagen noch zeitgemäß?

Höhe des Privatanteils beim Firmenwagen noch zeitgemäß?

Arbeitnehmer müssen seit 1996 für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos überlassenen Firmenwagens einen geldwerten Vorteil versteuern. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, berechnet sich der geldwerte Vorteil pauschal mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs inklusive der Umsatzsteuer und der bei Erstzulassung enthaltenen Zusatzausstattung.
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