Kontenabruf (Glossar)

Kontenabruf (Glossar)

Kontenabruf ist der Zugriff staatlicher Stellen auf Kontostammdaten (Name, Geburtstag, Adresse) von Personen, die im Inland eine Bankverbindung unterhalten. Seit dem Jahr 2003 dürfen Finanzbehörden insbesondere (aber nicht nur) zum Zwecke der Strafverfolgung auf diese Kontostammdaten zugreifen und anderen Behörden hierüber Auskunft erteilen.
Mehr Informationen

Lebensversicherungen (Glossar)

Lebensversicherungen (Glossar)

Lebensversicherungen sichern Risiken der versicherten Person (z.B. Todesfall oder Langlebigkeit) wirtschaftlich ab. Zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen.
Mehr Informationen

Mischfonds (Glossar)

Mischfonds (Glossar)

Als Mischfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die nicht nur in Aktien sondern auch in Rentenpapieren, Geldmarkttitel und Immobilien-Sondervermögen investieren. Da ein reines Aktieninvestment risikobehaftet ist, werden zur Risikostreuung zusätzlich Renten- und Geldmarkttitel im Fondsvermögen gehalten.
Mehr Informationen

Nichtveranlagungsbescheinigung (Glossar)

Nichtveranlagungsbescheinigung (Glossar)

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ("NV-Bescheinigung") gemäss § 44 a Einkommensteuergesetz ("EStG") erhalten Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der häufigste Anwendungsfall der NV-Bescheinigung betrifft Steuerpflichtige mit geringem Einkommen, zum Beispiel Studenten, Rentner oder minderjährige Kinder.
Mehr Informationen

Offene Immobilienfonds (Glossar)

Offene Immobilienfonds (Glossar)

Offene Immobilienfonds sind Sondervermögen, in das Kapital von einer großen Anzahl von Anlegern eingezahlt wird, die in Immobilien investieren möchten. Die laufenden Erträge aus offenen Immobilienfonds sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer.
Mehr Informationen

Partiarische Darlehen (Glossar)

Partiarische Darlehen (Glossar)

Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Beteiligungsdarlehen. Als Gegenleistung für die Gewährung eines Darlehens erhält der Darlehnsgeber einen Anteil am Gewinn oder am Umsatz des Darlehensnehmers, zumeist eines Unternehmens. Häufig wird zusätzlich eine angemessene Verzinsung des Darlehens vereinbart.
Mehr Informationen

Pflichtveranlagung (Glossar)

Pflichtveranlagung (Glossar)

Steuerpflichtige haben gemäss § 46 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung ("EStDV") eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ("Veranlagungszeitraum") unter anderem dann abzugeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 EURO betragen hat.
Mehr Informationen

Privatdarlehen (Glossar)

Privatdarlehen (Glossar)

Ein privates Darlehen wird nicht von einem gewerblichen Darlehensgeber (Kreditinstitut, Kreditvermittler), sondern von einer Privatperson als Darlehensgeber gewährt. Es gelten die Vorschriften der §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzesbuches ("BGB").
Mehr Informationen