Quellensteuer / Quellenabzugsverfahren (Glossar)

Quellensteuer / Quellenabzugsverfahren (Glossar)

Beim Quellenabzugsverfahren wird die Steuer - im Gegensatz zum Veranlagungsverfahren - unmittelbar an der Quelle einbehalten. Als Beispiel hierfür mag die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren einzubehaltende Lohnsteuer dienen. Eine weitere Steuer im Quellenabzugsverfahren ist die Kapitalertragsteuer.
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REIT (Glossar)

REIT (Glossar)

Real Estate Investment Trust ("REIT") wird zutreffend mit Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen übersetzt. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften, die sich bevorzugt mit Immobilienbesitz und Immobilienverwaltung befassen oder den Erwerb von Immobilien finanzieren.
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Rentenversicherungen (Glossar)

Rentenversicherungen (Glossar)

Bei Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierunter fallen insbesondere Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Vorsorgeverträge.
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Riester-Rente (Glossar)

Riester-Rente (Glossar)

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Rente. Die staatliche Förderung erfolgt mittels Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen ("Sonderausgabenabzug"). Gesparte Beträge werden nicht in einer Summe ausbezahlt, sondern lebenslang verrentet.
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Rürup-Rente (Glossar)

Rürup-Rente (Glossar)

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte, private Rente. Die staatliche Förderung erfolgt mittels Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen ("Sonderausgabenabzug"). Gesparte Beträge werden nicht in einer Summe ausbezahlt, sondern lebenslang verrentet.
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Solidaritätszuschlag (Glossar)

Solidaritätszuschlag (Glossar)

Der Solidaritätszuschlag wird der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugeschlagen. Er beträgt 5,5 % der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Kinder werden in besonderer Weise berücksichtigt. In bestimmten Konstellationen wird kein oder nur ein gemilderter Solidaritätszuschlag erhoben.
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Sparer-Pauschbetrag (Glossar)

Sparer-Pauschbetrag (Glossar)

Der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag werden zusammengefasst und ab dem 01.01.2009 als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages sind Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ab dem 01.01.2009 nicht mehr statthaft.
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Sparpläne (Glossar)

Sparpläne (Glossar)

Fondssparpläne werden häufig auch als Sparpläne bezeichnet. Fondssparpläne sind Sparpläne, bei denen regelmäßig in einen Investmentfonds eingezahlt wird. Steuerlich handelt es sich bei einem Fondssparplan nicht um ein einheitliches Rechtsgeschäft über die gesamte Laufzeit, sondern jede einzelne Einzahlung wird als ein gesondertes Rechtsgeschäft erachtet.
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