Ausschüttende Fonds (Glossar)

Ausschüttende Fonds (Glossar)

Im Gegensatz zu thesaurierenden Fonds werden bei dieser Kapitalanlage die dem Fonds zugeflossenen Erträge jährlich an die Anteilsinhaber ausgeschüttet. Erträge von Wertpapierfonds sind Dividenden, Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren.
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Bausparverträge (Glossar)

Bausparverträge (Glossar)

Ab 2009 unterliegen bei Bausparverträgen sämtliche Erträge vollumfänglich der Abgeltungsteuer. Neben den Zinsen fallen hierunter auch die Bonuszahlungen und Treueprämien. Nur die Erträge aus den sogenannten Riester-Bausparverträgen werden von der Abgeltungsteuer verschont.
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Bestandsschutz (Glossar)

Bestandsschutz (Glossar)

Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Bestandschutz, sofern diese Kapitalanlagen vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben zukünftig steuerfrei, falls die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde.
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Betriebliche Vorsorgepläne (Glossar)

Betriebliche Vorsorgepläne (Glossar)

Auf Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierzu zählen betriebliche Vorsorgepläne, Riester-Fondssparpläne und Rürup-Renten.
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Dachfonds (Glossar)

Dachfonds (Glossar)

Dachfonds sind Fonds, die das Vermögen der Anteilseigner nicht in einzelne Aktien oder Anleihen investieren, sondern in andere Fonds ("Zielfonds"). Für Dachfonds gelten grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregelungen wie für gewöhnliche Fonds.
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Depotgebühren (Glossar)

Depotgebühren (Glossar)

Depotgebühren werden von Banken und Investmentgesellschaften für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots berechnet. Depotgebühren zählen zu den pauschalierten Werbungskosten und können nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Sie werden über den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete) berücksichtigt.
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Dividenden (Glossar)

Dividenden (Glossar)

Dividenden sind Teile des Gewinns, die Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre ausschütten. Dividenden unterfallen ab dem 01.01.2009 in voller Höhe der Abgeltungsteuer und werden mit pauschal 25 % besteuert. Dies gilt ab 2009 auch für Kursgewinne aus Aktienverkäufen, sofern diese den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete) übersteigen.
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Einkünfte (Glossar)

Einkünfte (Glossar)

Einkünfte sind steuerrechtlich die erzielten Einnahmen abzüglich der einhergehenden Kosten. Der Abgeltungsteuer unterfallen sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hierzu gehören insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften sowie Erträge aus Zertifikaten.
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