Steuern von A bis Z (Glossar)

Steuern von A bis Z (Glossar)

Abgeltungsteuer * Aktien * Altersentlastungsbetrag * Altersvorsorge * Altverluste * Anleihen * Ausschüttende Fonds * Bausparverträge * Bestandsschutz * Betriebliche Vorsorgepläne * Dachfonds * Depotgebühren * Dividenden * Einkünfte * Festzinsanleihen * Finanzinnovationen * Fonds * Fondspolice * Fondssparpläne * Freistellungsauftrag * Genossenschaftsanteile * Genussrechte *
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Werbungskosten (Glossar)

Werbungskosten (Glossar)

Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen. Zur Ermittlung der Steuer können abzugsfähige Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden. Zu den Werbungskosten bei Einnahmen aus Kapitalvermögen zählen insbesondere die Kontoführungs- und Depotgebühren.
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Abgeltungsteuer (Glossar)

Abgeltungsteuer (Glossar)

Bis zum 31. Dezember 2008 hatte die von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer) die Eigenschaft einer Vorauszahlung auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer.
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Aktien (Glossar)

Aktien (Glossar)

Bei Aktien, die dem Privatvermögen zuzurechnen sind, galt bis zum 31.12.2008 das sog. Halbeinkünfteverfahren mit der Konsequenz, dass von einem Dividendenertrag oder einem steuerpflichtigen Kursgewinn von einem EURO lediglich 50 Cent zu versteuern waren. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % kam es sonach zu einer Steuerlast von 20 Cent.
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Altersentlastungsbetrag (Glossar)

Altersentlastungsbetrag (Glossar)

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn dieser vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Der Altersentlastungsbetrag verringert sonach bei älteren Menschen deren Steuerlast. Gesetzliche Grundlage ist § 24a des Einkommensteuergesetzes.
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Altersvorsorge (Glossar)

Altersvorsorge (Glossar)

Bei Kapitalanlagen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Hierunter fallen insbesondere Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Vorsorgeverträge.
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Altverluste (Glossar)

Altverluste (Glossar)

Unter Altverlusten sind Verluste aus privaten Wertpapier- oder sonstigen Veräußerungsgeschäften zu verstehen, die aufgrund der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten entstanden sind. Altverluste können bis zum Jahr 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
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Anleihen (Glossar)

Anleihen (Glossar)

Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Der Inhaber der Anleihe überlässt dem Herausgeber der Anleihe (z.B. Unternehmen, Banken, Bund, Länder oder Gemeinden) zeitlich befristet sein Geld und erhält als Gegenleistung hierfür die vereinbarte Verzinsung. Anders als der Aktionär erwirbt der Käufer einer Anleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, viel
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