Steuererleichterungen 2022

Steuererleichterungen 2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgelegt, der am 16.03.2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung.
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Grundsteuer - Mammutaufgabe steht an

Grundsteuer - Mammutaufgabe steht an

2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 01.07.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind in der Pflicht. Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben.
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Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Im Jahr 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 (sogenannter „Hauptfeststellungszeitpunkt“).
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Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Umsatzsteuer Gastronomie - Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen. Minijobber - Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2022 (9,82 €) wirkt sich auch auf die maximal mögliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten aus.
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Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben. Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
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Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder

Unterhaltsleistungen – Neben dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag. Von den Unterhaltsleistungen an bedürftige Kinder oder Eltern können 9.984 € steuermindernd geltend gemacht werden.
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Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steuertarif - Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 € auf 9.984 €. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben. Die Verschiebung der Eckwerte des Einkommen-steuertarifs ist eine regelmäßig durchgeführte Maßnahme, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern.
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Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe können beantragt werden

Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe können beantragt werden

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige verlängert. Bis zum 30.09.2021 gibt es die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus mit den bisherigen Förderbedingungen.
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