
Arbeitszimmer bei Ehegatten
Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 € jeweils nur zur Hälfte geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urt. vom 15.03.2016, Az.: 11 K 2425/13 E,G). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
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