Haftung des Ehepartners bei Steuerschulden des Ehegatten
Steuerschulden sind persönliche Schulden des jeweiligen Ehegatten, bei dem sie entstanden sind. Das Finanzamt wendet sich aber im regelmäßigen Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten an beide Ehepartner als Gesamtschuldner. Für den Fall der Vollstreckung gibt es in der Abgabenordnung (AO) die Möglichkeit, die Aufteilung der Steuer zu beantragen.
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