
Kosten für Erststudium und Erstausbildung als Werbungskosten absetzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Deshalb sollten zum Beispiel Studenten eine Steuererklärung abgeben - auch wenn noch keine Einnahmen angefallen sind.
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